ÄNDERUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DES EINMALIGEN WOHN- UND HEIZKOSTENZUSCHUSS

Veröffentlicht am: 31.10.2023
Die Steiermärkische Landesregierung hat Änderungen beim Wohn- und Heizkostenzuschuss des
Bundes beschlossen. Ich darf Sie darüber informieren, dass die Antragsfrist bis inkl.
30. November 2023 verlängert wurde. Zudem wurde die Einkommensgrenze auf EUR 40.045,00
( Für Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen 2022 ) erhöht. Bereits gestellte Anträge, die sich unter der neuen Grenze
befinden, werden amtswegig neu berechnet.
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