Das Land Steiermark hilft auch heuer wieder mit einem Heizkostenzuschuss.
Wann kann man den Antrag stellen?
Vom 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026
→ in Ihrer Gemeinde,
Wie viel Geld bekommt man?
Der Zuschuss beträgt 340 Euro.
Wer kann den Zuschuss bekommen?
- Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens 5 Jahren
- Sie müssen seit 1. September 2025 an der Adresse gemeldet sein, wo Sie den Antrag stellen
- Sie müssen Ihre Heizkosten nachweisen
Wie hoch darf das Einkommen sein?
- Alleinlebend: bis 1.661 Euro
- Paare oder Haushaltsgemeinschaften: bis 2.492 Euro
- Für jedes Kind mit Familienbeihilfe: + 498 Euro zusätzlich
Zur Antragstellung ist bitte Folgendes mitzubringen:
- ein aktueller Einkommensnachweis
- ein Nachweis über die Heizkosten (z. B. Heizrechnung)
- bei Haushaltsgemeinschaften: Nachweise über das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
Wichtig:
- Keine Unterstützung gibt es für Personen, die schon Wohnunterstützung bekommen
- Drittstaatsangehörige (Personen aus Nicht-EU-Ländern) bekommen keinen Zuschuss
Weitere wichtige Informationen finden Sie in den Richtlinien zum Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.
Richtlinien für den Heizkostenzuschuss.pdf