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2. Oktober 2026

Das Land Steiermark gewährt für die Heizperiode 2026/2027 einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 340 Euro pro Haushalt.

Antragstellung:

📅 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027

📍 Bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde

Einkommensgrenzen:

  1. 1-Personen-Haushalt: 1.827 €
  2. Ehepaar/Haushaltsgemeinschaft: 2.741 €
  3. zusätzlich je Kind mit Familienbeihilfe: 548 €

Voraussetzungen sind unter anderem ein seit mindestens 5 Jahren bestehender Hauptwohnsitz in der Steiermark sowie ein Hauptwohnsitz an der Antragsadresse seit 24. September 2026.

Bitte zur Antragstellung mitbringen:

Heizkostenrechnung und Zahlungsnachweis sowie die erforderlichen Einkommensunterlagen.

Wichtig: Personen, die in der Heizsaison 2026/2027 Wohnunterstützung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.

Dokumente