Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2026/2027
Das Land Steiermark gewährt für die Heizperiode 2026/2027 einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 340 Euro pro Haushalt.
Antragstellung:
📅 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027
📍 Bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde
Einkommensgrenzen:
- 1-Personen-Haushalt: 1.827 €
- Ehepaar/Haushaltsgemeinschaft: 2.741 €
- zusätzlich je Kind mit Familienbeihilfe: 548 €
Voraussetzungen sind unter anderem ein seit mindestens 5 Jahren bestehender Hauptwohnsitz in der Steiermark sowie ein Hauptwohnsitz an der Antragsadresse seit 24. September 2026.
Bitte zur Antragstellung mitbringen:
Heizkostenrechnung und Zahlungsnachweis sowie die erforderlichen Einkommensunterlagen.
Wichtig: Personen, die in der Heizsaison 2026/2027 Wohnunterstützung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.