Das Land Steiermark hilft auch heuer wieder mit einem Heizkostenzuschuss.
Wann kann man den Antrag stellen?
Vom 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026
→ in Ihrer Gemeinde,
Wie viel Geld bekommt man?
Der Zuschuss beträgt 340 Euro.
Wer kann den Zuschuss bekommen?
- Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens 5 Jahren
- Sie müssen seit 1. September 2025 an der Adresse gemeldet sein, wo Sie den Antrag stellen
- Sie müssen Ihre Heizkosten nachweisen
Wie hoch darf das Einkommen sein?
- Alleinlebend: bis 1.661 Euro
- Paare oder Haushaltsgemeinschaften: bis 2.492 Euro
- Für jedes Kind mit Familienbeihilfe: + 498 Euro zusätzlich
Zur Antragstellung ist bitte Folgendes mitzubringen:
- ein aktueller Einkommensnachweis
- ein Nachweis über die Heizkosten (z. B. Heizrechnung)
- bei Haushaltsgemeinschaften: Nachweise über das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
Wichtig:
- Keine Unterstützung gibt es für Personen, die schon Wohnunterstützung bekommen
- Drittstaatsangehörige (Personen aus Nicht-EU-Ländern) bekommen keinen Zuschuss
Weitere wichtige Informationen finden Sie in den Richtlinien zum Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.
Wenn Sie mehr über das Thema Energiesparen erfahren möchten, steht Ihnen die Energieberatung des Landes Steiermark gerne zur Verfügung. Dort erhalten Sie umfassende Informationen und können direkt einen Beratungstermin vereinbaren.
Sie erreichen die Energieberatung telefonisch unter 0316 877 3955 oder per E-Mail an energieberatung@stmk.gv.at
Richtlinien für den Heizkostenzuschuss.pdf


