HEIZKOSTENZUSCHUSS DES LANDES STEIERMARK 2025/2026

Veröffentlicht am: 17.10.2025

Das Land Steiermark hilft auch heuer wieder mit einem Heizkostenzuschuss.

 

Wann kann man den Antrag stellen?

Vom 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026

→ in Ihrer Gemeinde,

Wie viel Geld bekommt man?

Der Zuschuss beträgt 340 Euro.

Wer kann den Zuschuss bekommen?

  1. Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens 5 Jahren
  2. Sie müssen seit 1. September 2025 an der Adresse gemeldet sein, wo Sie den Antrag stellen
  3. Sie müssen Ihre Heizkosten nachweisen

Wie hoch darf das Einkommen sein?

  1. Alleinlebend: bis 1.661 Euro
  2. Paare oder Haushaltsgemeinschaften: bis 2.492 Euro
  3. Für jedes Kind mit Familienbeihilfe: + 498 Euro zusätzlich

Zur Antragstellung ist bitte Folgendes mitzubringen:

  1. ein aktueller Einkommensnachweis
  2. ein Nachweis über die Heizkosten (z. B. Heizrechnung)
  3. bei Haushaltsgemeinschaften: Nachweise über das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen

Wichtig:

  1. Keine Unterstützung gibt es für Personen, die schon Wohnunterstützung bekommen
  2. Drittstaatsangehörige (Personen aus Nicht-EU-Ländern) bekommen keinen Zuschuss

 

Weitere wichtige Informationen finden Sie in den Richtlinien zum Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.


Richtlinien für den Heizkostenzuschuss.pdf